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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit die Parteien im Einzelfall keine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht, solche sind durch gesetzliche Bestimmungen zu ersetzen.

2. Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. Der Verkäufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen, für den Fall, dass die Zahlung ausbleibt oder die Erfüllung der Forderung z. B . durch Insolvenz gefährdet ist. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, die dazugehörigen Unterlagen übergibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Vermengung der Vorbehaltsware steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen der Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun um die Gefährdung abzuwenden.

3. Angebote
Sämtliche Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

4. Lieferbedingungen / Gewährleistung
Auch bei verbindlicher Auftragsannahme besteht der Vorbehalt eines Rücktritts bei höherer Gewalt wie z.B. Ausbleiben von Zulieferungen, Störungen im Transportwese o.ä. Treten bei der Ausführung eines Auftrages unvorhersehbare Verzögerungen und/oder Kosten auf, welche wir nicht zu vertreten haben, behalten wir uns das Recht auf nachträgliche Preiserhöhung/Preisminderung oder Rücktritt vor. Offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.

5. Pflichten des Auftraggebers
Container und Behälter, die dem Auftraggeber zeitweise oder dauerhaft zur Verfügung gestellt werden, sind gegen Beschädigung und Diebstahl zu sichern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die während seiner Verfügungsgewalt an unseren Behältern auftreten. Die Behälter dürfen nur durch den Auftragnehmer und / oder deren Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen entleert, getauscht und transportiert werden. Der Auftraggeber ist stets Abfallerzeuger. In die Behälter dürfen nur Abfälle mit den jeweils hierfür vereinbarten Spezifikation gefüllt werden, die Abfälle dürfen keine gefährlichen, Umweltgefährdenden oder für eine Verhüttung / Verbrennung schädliche Bestandteile enthalten z.B. Explosionsmaterial, Hohlkörper etc. enthalten. Sollten gefährliche Bestandteile festgestellt werden, hat der Auftragnehmer das Recht die Abholung / Annahme zu verweigern. Die Mengenerfassung erfolgt verbindlich über die geeichte Waage des Auftragnehmers. Sofern für die Aufstellung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten zu besorgen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass bei der Lagerung der Abfälle die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen eingehalten werden. Für die Wahl des Standplatzes auf privaten Grundbesitz ist der Auftraggeber oder dessen Beauftragter verantwortlich. Regressansprüche für etwaige Schäden durch die Wahl des Standplatzes können nicht geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme von Entladehilfen in Form von Personal oder Gerät auf unserem Betriebsgelände erfolgt auf eigenes Risiko des Anlieferers, wir übernehmen keine Haftung für Schäden die dabei an Fahrzeugen und Gerät des Anlieferers entstehen.

6. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.

7. Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungenen vereinbart sind. Sofern kein individuelles Angebot erstellt wurde, gilt die aktuelle Preisliste.

8. Datenschutz
Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir wahrscheinlichkeitswerte, in denen Berechnungen unter anderem Anschriftsdaten einfließen.

9. Schlußbestimmungen
Wir sind berechtigt Dienstleistungen teilweise oder ganz durch Dritte erbringen zu lassen. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Hagen.